Ablöse für Lehrlinge?
- Astrid Holzmann-Koppeter
- vor 3 Tagen
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Was im Fußball selbstverständlich ist, fordert WK-Präsident Wirth nun auch für die Lehrausbildung: Wird ein ausgebildeter Lehrling abgeworben, muss es eine Entschädigung für den Ausbildungsbetrieb geben.

Im Fußball ist es seit vielen Jahren Usus: Bei jedem Transfer eines Fußballers wird der Ausbildungsverein finanziell beteiligt. Das soll künftig auch für Ausbildungsbetriebe gelten. „Einen Lehrling auszubilden, ist ein aufwendiger und kostenintensiver Prozess“, erklärt Wirtschaftskammerpräsident Andreas Wirth.
Und er belegt das Ganze in Zahlen: Die Ausbildung einer Kosmetikerin vom 1. bis zum 3. Lehrjahr kostet den Ausbildungsbetrieb rund 35.000 Euro, eine vierjährige Ausbildung eines Elektrikers kostet rund 56.000 Euro, im Baugewerbe muss man gar 70.000 Euro aufwenden.
Die Ausbildung eines Lehrlings bedeutet für viele Betriebe eine große Investition – nicht nur finanziell, sondern auch personell. Mitarbeiter werden zur Ausbildung abgestellt, Berufsschulzeiten müssen überbrückt und zusätzliche Ressourcen bereitgestellt werden. Verlässt der Lehrling das Unternehmen, ist der Schaden groß.
„Wenn der Lehrling dann direkt nach der Ausbildung von anderen Betrieben abgeworben wird – sei es die öffentliche Hand, Bundesheer, Polizei oder Mitbewerber, – verlieren viele Unternehmer die Lust an der Lehrlingsausbildung“, so Wirth.